Organisatorisches
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie die Therapeutin Ihrer Wahl telefonisch oder schreiben Sie uns eine SMS oder eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass wir während einer Therapiestunde keine Anrufe entgegennehmen können. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie verlässlich zurück.
Verordnung
Bringen Sie von Ihrer Fachärztin/Allgemeinmedizinerin oder Ihrem Facharzt/Allgemeinmediziner eine Verordnung mit.
Folgende Informationen müssen auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein:
Name der Klientin/des Klienten, Geburtsdatum, Diagnose, Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B. 10x Ergotherapie zu je 60 Minuten).
Ablauf der Therapie
Zu Beginn findet immer eine ergotherapeutische Begutachtung statt. Diese beinhaltet:
- ein ausführliches Anamnesegespräch mit den Erziehungsberechtigten;
- 3 Begutachtungseinheiten mit dem Kind;
- die Besprechung des Befundes und der weiteren Vorgehensweise sowie
- einen schriftlichen Befundbericht.
Kosten
Als Wahltherapeutinnen rechnen wir die Therapiekosten direkt mit Ihnen ab.
Ergotherapeutische Begutachtung inklusive Befundbericht: 500€
Einzeltherapie 60min: 90€
Nach Beendigung der Therapie können Sie bei Ihrer Krankenkasse und entsprechender Zusatzversicherung um eine Kostenrückerstattung ansuchen.
Die Kostenerstattung (Refundierung) im Wahlbereich ist gesetzlich geregelt und beträgt 80% bzw. bereits 100% des Vertragstarifs.
Kostenrefundierung der Krankenkassen bei Einzeltherapie 60min (Stand 2025):
Reichen Sie für Ihren Refundierungsantrag am Ende der Therapie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
- Verordnungsschein (+ ärztliche Bewilligung bei SVS/KFA-KlientInnen)
- Honorarnote
- Zahlungsbestätigung
Ergotherapeutischer Prozess
